Freiwilligendienste und Auslandsjahr

 

Für einige Schülerinnen und Schüler kann ein "Freiwilliges Soziales Jahr" oder ein "Freiwilliges Ökologisches Jahr" eine interessante Alternative darstellen. Einige wenige Lernende haben nach der Schule auch ein Auslandsjahr "eingeschoben".

Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen grundlegenden Informationen zu diesen Bereichen.

 

 

Grundlegende Informationen

 

 

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) / das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ/FÖJ im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als KDV zu FSJ/FÖJ verpflichtet haben. Es wird dringend empfohlen, ob die Stelle vom Bundesamt anerkannt wird.

Das FSJ/FÖJ dauert mindestens 6, höchstens 18 und muss mindestens 11 Monate lang sein, um den Zivildienst vollständig zu ersetzen.
Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen begrenzt. In der Regel sind es etwa 39 Wochenstunden.

Die finanzielle Vergütung („Taschengeld“, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkostenerstattung) variiert stark von Träger zu Träger. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht gestellt. Darüber hinaus wird für die Dauer des Freiwilligendienstes bis zum Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt.

Wer ein FSJ/FÖJ absolviert, erhält Versicherungsschutz für den Krankheits- und Pflegefall, ebenso wie Kindergeld und Kinderfreibeträge (sofern das Gesamteinkommen die geltenden Beträge nicht übersteigt). Der Träger (oder die Einsatzstelle) übernimmt zudem die vollständigen Kosten für die Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres wird für die Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.

 

   
Freiwilligendienste  
Links Beschreibung

Freiwilliges Soziales Jahr

Bundesarbeitskreis FSJ
Freiwilliges Ökologische Jahr Das FÖJ in Schleswig-Holstein
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport FSJ im Sport in Schleswig-Holstein bei der Sportjugend
Freiwilliges Soziales Jahr Kultur FSJ in der Kultur
FSJ im Ausland Angebote im Ausland
   
Auslandsjahr  
Links Beschreibung
Auslandsvermittlung Angebotsvermittlung und Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Auslandpraktikum in Madrid Bericht unserer ehemaligen Schülerin Wenke Wallenstein
Au-pair Angebotsvermittlung und Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Au-Pair Tätigkeit in Madrid Bericht unserer ehemaligen Schülerin Wenke Wallenstein
Jobs und Praktika im Ausland Angebotsvermittlung und Informationen der Bundesagentur für Arbeit
   

 

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